Sustainability - CBAM

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der im Jahr 2023 eingeführte Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist eine zukunftsweisende Initiative der EU, mit der die Verlagerung von CO2-Emissionen durch die Erhebung eines CO2-Preises für die Einfuhr bestimmter kohlenstoffintensiver Waren in die EU eingedämmt werden soll. CBAM gilt zunächst für die folgenden Sektoren:

  • Zement
  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Elektrizität
  • Wasserstoff

CBAM wird in ihrer endgültigen Form ab 2026 in Kraft treten. Zwischen 2023 und 2025 gilt daher eine Übergangsphase. Diese schrittweise Einführung von CBAM ist auf das Auslaufen der Zuteilung kostenloser Zertifikate im Rahmen des EU Emissions Trading System (ETS) abgestimmt, um die Dekarbonisierung der EU-Industrie zu unterstützen.

Bitte beachten Sie: Die Aufforderung, Ihrer CBAM-Meldepflicht nachzukommen, ergibt sich aus der CBAM-Verordnung der EU. Daher ist die Einhaltung der Abgabefrist zwingend erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Union und auf SupplyOn.

Im folgenden können Sie sich die Anleitung zur CBAM-Implementierung für Importeure von Waren in die EU und das SupplyOn Anwender Handbuch zu CBAM herunterladen (nur in Englisch verfügbar).
 

Download
 
Supplier Info Portal